Thema: Datenschutz bei abgebildeten Belegen im Forum
DL8AAM Am: 25.04.2013 20:21:29 Gelesen: 15431# 24@  
@ armeico [#22]

In diesen Fällen würde ich den Namen und die Hausnummer des Absenders 'schwärzen', bzw. im Bildbearbeitungsprogramm nach dem Scannen ein Textfeld über den entsprechenden Bereich legen, Text leer lassen aber den 'Hintergrund' mit einem leichten Grauwert füllen. Das verschandelt den optischen Charakter des gezeigten Belegs nicht so schlimm.

Wenn Du die Karten legal und offiziell (...) bekommen hast [oft werden die ganz offiziell verkauft], dann würde ich den (institutionellen) Empfänger aber nicht unkenntlich machen - während private Empfängeradressen in aller Regel eingegraut werden sollten (es sei denn derjenige möchte als stolze Quellenangabe genannt werden, wozu er jedes Recht hat!).

Falls Du direkt auf aktuelle Firmenposteingänge Zugriff hast, bzw. die von einem Kumpel 'irgendwie' zugetragen bekommen hast, sollte man auch immer überlegen, ob man aus "Quellenschutzgründen" (d.h. falls Du weiterhin was bekommen möchtest) den Empfänger (Firmenname, ggf. auch Straße) unkenntlich zu machen. Es sei denn, der Chef persönlich gibt sie Dir und hat nichts dagegen, bzw. betrachtet das sogar als Werbung.

Bei instititionellen Absenderangaben, die offen auf dem Umschlag oder im Freistempel stehen, hätte ich absolut nie-und-nimmer auch nur ansatzweise Probleme diese ungeschwärzt zu zeigen. Zu überlegen wäre im Einzelfall, egal wie offiziell man diese bekommen haben sollte, ob man hier trotzdem einen der beiden (Empfänger/Absender) schwärzen sollte, um nicht ggf. direkte Geschäftsbeziehungen zu offenbaren (falls man dabei ein krisseliges Gefühl im Magen bekommt, z.B. Absender "Beate Uhse Versand"; Empfänger "Firma OnkelOtto" mit Freistempelzusatz "Warensendung", hi). Angaben wie "zu Händen Herrn Meier" aber immer ausX'sen.

Bei auf Flohmärkten (etc.) gekauften gekauften (Firmenpost)-Umschlägen würde ich im Normalfall die 'geschäftlichen' Anschriften/Empfängerangaben immer offen zeigen. Gleiches gilt (für mich) für dort vertriebene "Urlaubspostkarten" o.ä., die ja in aller Regel von den Besitzern (bzw. Erben) hier irgendwann mal selbst verkauft (oder von denen dem Flohmarkthändler o.ä. gegeben) wurden, d.h. die Empfänger haben sich bewusst selbst 'verkauft' (oder 'verschenkt'), das ist wie ein bei Facebook selbst eingestelltes Nacktfoto (von sich selbst). Selber schuld! Dabei sollte man wieder eventuell zuordnungsbare Absenderangaben (Nachname/Straße) trotzdem besser iksen, die sind ja 'unschuldig' am Persönlichkeitsabverkauf. Wenn mein Nachbar mir aber die Karte ohne diese Hintergedanken persönlich geschenkt hat, sollte ich Nachbarsnamen besser trotzdem nicht zeigen.

Im Prinzip sollte man immer daran denken, Persönlichkeitsrechte (hier insbesondere Nachnamen- und Straßenangabe) von echten Personen ( die nichts dafür können oder gefragt wurden) grundsätzlich immer zu wahren. Mit ein wenig Nachdenken, sollten die möglichen 'problematischen' Fälle jedem schnell klar werden. Extrem dumm wäre es, aus der blauen Altpapiertonne des Nachbarn einen Umschlag zu zirbeln und den dann frei im Internet zu zeigen, der als Absender "Moskau Inkasso", die Aufschrift "Letzte Mahnung" und die volle Adresse des Nachbarn trägt. Ganz großes Kino. ;-)

Gruß
Thomas
 
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