Thema: Michel Nr. bekannt - wie finde ich die Yvert oder Scott Nr. ?
Werner P. Am: 07.05.2013 11:13:17 Gelesen: 28865# 47@  
Hallo zusammen,

erst mal - wenn ich Nrn. suche, benutze ich als erstes Google. Damit lässt sich sehr viel finden, zumindest in den grossen Briefmarkenländern. Eine geschickte Suche benutzt dabei Anführungszeichen, um Suchbegriffe als Einheit zusammenzufügen und zu verwenden und andere "Tricks". Dadurch kommt man sehr oft schnell zum Ziel. Ich empfehle auch die heutzutage kaum mehr auffindbare "Advanced Search" oder "Erweiterte Suche" von Google für diverse Suchaufgaben. Beispiel: ich suche für Michel-nr. xy die Scott-nr. Dann versuche ich es erst einmal mit einer aussagefähigen Kurzbeschreibung - also beispielsweise "Washington 5 c", "Scott #" oder "Scott#" oder "Scott nr" und z.B. 1947 oder so ähnlich. Dadurch lässt sich sehr oft irgendwo eine Abbildung finden (Umschalten auf "Google Images" ist da meist hilfreich"), bei der auch die Scott-nr. dabeisteht.

Vorwort: "Dies ist keine Rechtsberatung, weil auch dies wiederum eine abmahnfähige Tat darstellen würde (ich hasse die deutsche Korinthenkackerei und das Abmahnwesen). Dies ist lediglich mein über Jahre über Urteile angelesenes Wissen zum Thema."

Was die rechtliche Situation angeht: es ist überhaupt kein Problem Einzelmarken oder kleinere Serien mit Katalognummern z.B. in Verkaufsangeboten anzugeben. Das fällt rechtlich unter "Zitat".

Schwierig wird es dagegen, wenn eine Auflistung erhebliche und wesentliche Teile eines Katalogs erstellt. Dann kann man sich ggf. auf die Abmahnung einstellen.

Weiterhin kann ich privat und ohne Entgelt so viel an Katalognummern zusammenstellen, wie ich will. Sobald ich diese Auflistung aber veröffentliche - hier Internet - gehe ich wieder ein Risiko der Abmahnung ein.

Was die Liste von Chuck angeht: so etwas würde ich nicht ins Internet stellen - da es dann öffentlich zugänglich ist. Wenn ich es dagegen meinen Freunden ohne Entgelt per Mail zur Verfügung stelle, ist das ohne Risiko. Selbst wenn ein Gericht irgendwann und irgendwo entschieden hat, dass eine derartige Zusammenstellung nicht gegen das Urheberrecht verstösst - das Problem in Deutschland ist, dass wir keine "Case-Law" haben und dass ein anderes Gericht durchaus konträr entscheiden kann (Rechtssicherheit ade). Selbst die obersten Bundesgerichte revidieren ihre Entscheidungen nicht selten nach einigen Jahren - und verkehren dann eine vorherige Entscheidung ins Gegenteil (Beispiele gibt es z.B. im Mietrecht usw.). Dazu kommt, dass man zwar u.U. durchaus "Recht haben" kann, aber durch die Finanzgewalt des Gegners keine Chance hat, "Recht zu bekommen". Beispiele dafür gibt es genügend im Versicherungsrecht. Soll heissen, selbst wenn ich mir zu 99% sicher bin, dass ich im Endeffekt obsiege, kann ich den Gerichtsweg finanziell nicht durchhalten, weil z.B. die Gegenseite durch diverse juristische Tricks und einen enorm hohen Streitwert zig Berufungsmöglichkeiten über viele Jahre hinweg ausschöpft, bei denen ich "unterwegs" pleite gehe.

Gruß,

Werner
 
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