Thema: Gestempelte, handschriftliche oder Postvermerke als Label auf Belegen
Carolina Pegleg Am: 01.06.2008 21:08:51 Gelesen: 547737# 38@  
@ Concordia CA [#37]

Na ja, bei Dir weiss ich ja, dass Du Dich eventuell auch fuer solche Details interessierst.

Zum Beleg #36 und allgemein zur Kennzeichnung von USA Briefen mit dem "return to sender" Stempel, hier noch ein Auszug aus den Postal Laws and Regulations (1924). Gleich bzw. ähnlich lautende Vorschriften war allerdings schon zuvor und auch später genau so in Kraft. Ich habe nur davon nicht den Original-Wortlaut. Da wahrscheinlich nur von Spezial-Interesse lasse ich das unübersetzt.

Sec. 638: "Upon every undelivered article of mail matter must be indorsed or stamped the reason for non-delivery such as 'Unknown', 'Refused', 'Removed', 'Firm dissolved', 'Deceased', 'In dispute', etc. When no other reason can be ascertained, the matter shall be indorsed 'Unclaimed.' In endorsing or stamping undelivered matter the original address or postmark must not be defaced or obscured."

Hier ein Beispiel eines Briefes mit --neben anderen -- dem Vermerk "unclaimed." Auf der Rückseite befindet sich ein Stempel der "Inq. & Claims Sec.", also der Nachforschungsstelle und auf der Vorderseite befindet sich ein Hinweisstempel (rechts unten) dass versucht wurde, den Empfänger mittels Addressbuch-Nachforschungen zu ermitteln. Zustellungsversuche unter Zugrundelegung verschiedener Zahlendreher bei der Hausnummer sind auf der Vorderseite ebenfalls pflichtgemäss vermerkt, jedoch half hier alles nichts und der Brief ging zurück.




 
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