Thema: Mehrfachfrankatur nach dem 01.07.2010
Vernian Am: 16.05.2013 01:17:53 Gelesen: 7999# 8@  
@ gestu [#7]

Also letztlich wirklich alles Ansichtssache oder noch zu definieren. Ich denke aber, man kann sagen, Mischfrankaturen als Begriff bezieht sich auf das mehrfache Vorhandensein einer Briefmarke - wie in der Definition im ersten Beitrag gesagt:

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Begriff Mehrfachfrankatur im Anhang zur Prüfungsordnung des BPP klar definiert ist. Hier ist klar folgendes festgelegt:

Mehrfachfrankatur (MeF) portogerecht: Mehrere gleiche Postwertzeichen auf Ganzstück.

Eine portogerechte Mehrfachfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch ausschließlich gleiche Briefmarken abgegolten wird.


Da hier jedoch nur eine Briefmarke klebt und ein Gebührenzettel oder wie immer man jetzt diesen Nachnahme-Klebezettel nennen möchte, handelt es sich um eine Einzelfrankatur. Ich erachte den Nachnahmezettel nicht als Briefmarke, auch wenn er in gewisser Weise eine Beförderungsgebühr belegt. Die früheren Einschreibezettelchen wurden ja auch nicht als Frankatur bzw. Briefmarke angesehen. Gut, da wurde allerdings auch nicht die Gebühr belegt, dafür gab's Briefmarken. ;-)

Gruß

Vernian
 
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