Thema: Mehrfachfrankatur nach dem 01.07.2010
Henry Am: 18.05.2013 09:49:43 Gelesen: 7948# 9@  
@ Vernian [#8]

Hallo Vernian,

mit der "Ansichtssache" liegst du wohl falsch, denn bei Katalogisierungen kann man nicht nach Ansicht verfahren. Und katalogisiert werden die Belege sicher irgendwann mal, von wem auch immer. Im Handel kann man die Formulierung zwar schon eher unterbringen, dann wird ein "Handel" im ursprünglichen Sinn daraus. Im Grunde geht es Gestu ja gerade um die Definition, um deren Findung er sich bemüht.

@ gestu [#7]

In diesem Falle liegt m.E. eine Mischfrankatur vor. Das Label ist ein "Postwertzeichen" im Sinne einer Briefmarke, da es einen entgeltpflichtigen Postdienst einlöst. Hier wird man feststellen müssen, dass es seit Einführung des Labels für die Versendungsform NACHNAHME einfach keine Einzelfrankatur mehr gibt.

Anders sehe ich die Lage bei der Barablösung der Steuer. Diese halte ich (wie auch von anderen schon geäußert) nicht für einen entgeltpflichtigen Postdienst, so dass hier bei Verwendung mehrerer gleichen Marken bei richtiger Abdeckung des frankaturpflichtigen Portos eine Mehrfachfrankatur vorliegt (nach meiner Meinung).

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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