@ blaujacke
[#32]Hallo Uwe,
im Heft "Die Deutsche Nachgebühr 1945-1990" von R.H. Hagel steht geschrieben das die Berechnung und Taxierung Sache des Aufgabepostamt war. Der Nachgebührstempel wurde beim Bestimmungspostamt angebracht. Belege mit Austaxierung aber ohne Nachgebührstempel haben die Nachgebührstelle nicht durchlaufen und die Nachgebühr durfte nicht eingezogen werden.
Viele Grüße
Dieter