Thema: Auktionen: Was bedeutet ein Verkauf gegen Gebot ?
hajo22 Am: 31.05.2013 12:33:24 Gelesen: 15561# 2@  
Gelegentlich werden auf Auktionen Lose gegen Gebot angeboten. Es gibt auch Auktionen, die ausschließlich Gebotslose anbieten.

Dabei ist nach meiner Erfahrung folgendes zu beachten:

1. Meist gibt der Versteigerer ein "Mindestgebot" vor. Gebote darunter werden i.d.R. nicht berücksichtigt.

2. Man muß wissen: Wird mein Gebot interessewahrend behandelt (also eine Gebotsstufe über dem nächsthöheren Gebot bzw. wenn kein weiteres Gebot vorliegt, dann zum vorgegebenen Mindestgebot) oder wird es als Zuschlagsgebot angesehen. Beispiel: Ich biete 60 €, ein anderer Bieter 20 €, kein weiterer Bieter, Zuschlag 60 €, also nicht interessewahrend, sondern das abgegebene Gebot wird als Zuschlagshöchstgebot berücksichtigt. Es sollte unbedingt vor Abgabe von Geboten eindeutig beim Auktionshaus abgeklärt werden, wie mit den Geboten bei Gebotslosen (also ohne Ausrufpreis) verfahren wird.

3. Klärung der Frage, ob bei Gebotslosen eine Reklamation/Rückgabe möglich ist oder nicht (es wird ja meist verkauft "wie besehen", auch wenn das Los vom Bieter nie besichtigt wurde).

4. Oftmals ist die Beschreibung eines Gebotsloses indiskutabel bis nachlässig (grobe Sicht, z.B. "über 20 Briefe alliierte Zone": Was soll ich mit dieser Beschreibung? Oder die Formulierung: "Chancenvolles Lot", da fragt sich nur für wen).

Sicher gibt es noch andere Aspekte zu berücksichtigen. Mein Fazit für mich lautet: Finger weg von Gebotslosen, die nicht geklärt werden können (Punkte 2-4). In der Vergangenheit habe ich keine guten Erfahrungen mit Gebotslosen gemacht, vor allem nicht bei sogenannten "Posten".

Viele Grüße
Jochen
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/5533
https://www.philaseiten.de/beitrag/66792