Thema: Händer verkauft Hitler Marken - zu 1.600 Euro Strafe verurteilt
Noeppes Am: 07.06.2008 11:44:39 Gelesen: 35727# 9@  
Hallo,

also so einfach mit dem Hinweis "Bitte beachten Sie §86 und §86a Strafgesetzbuch..." kann man sich sicherlich nicht schützen. Um dieses Urteil wirklich verstehen zu können müsste man schon den gesamten Text der Anklage und die Urteilsbegründung vorliegen haben. Also auch einmal die Art und Weise wie angeboten wurde, groß und plakativ und ausschließlich Material aus dieser Zeit etc.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Ich möchte nur auf den tollen Disclaimer für Homepagebetreiber hinweisen "Ich distanziere mich von rechtswidrigen Inhalten von mit verlinkter Seiten..."
Wenn man die Begründung gelesen hat kommt man zu anderen Schlüssen als es durch lesen eines Zeitungsartikels möglich ist.

Siehe auch:
http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=805

MfG
Norbert
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/659
https://www.philaseiten.de/beitrag/6699