Thema: (?) (102) DDR: Dienstpost, ZKD-Post und drum herum
Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 16:53:30 Gelesen: 134529# 45@  
06.12.191971 VMBl. 5 Vfg. 34 vom 28.02.1972 Gebührenordnung zur Anordnung zum Schutz der Dienstgeheimnisse

Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S.365) und des § 13 der Anordnung vom 6 Dezember 1971 zum Schutz der Dienstgeheimnisse (GBl-Sonderdruck Nr. 717) wir folgendes angeordnet:



§ 1

Für die Annahme, Beförderung und Ausgabe von ZKD-Sendungen werden durch die Deutsche Post folgende Gebühren erhoben: (Sperrgutzuschlag für Sendungen deren größte Länge mehr als 80 cm beträgt)

Die Gebührenordnung tritt am 1. März 1972 in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab treten die Festlegungen der für ZDK-Sendungen verbindlichen Gewichte, Gebühren und Maße, veröffentlicht durch die Anordnung Nr. 2 vom 10. April 1969 über den Transport des staatlichen Schriftgutes und die Behandlung Vertraulicher Dienstsachen - ZDK/VD-Anordnung Nr.2 - BGl.-Sonderdruck Nr. 505/1 außer Kraft.

Berlin, den 3. Februar 1972 Serinek, Staatssekretär


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Sonderdruck des Gesetzblattes Nr.717, A4, 16 Seiten EVP 80 Pf.

Die im Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. 717 veröffentlichte “Anordnung zum Schutze der Dienstgeheimnisse” tritt am 1. März 1972 in Kraft. Der Geltungsbereich umfaßt staatliche und wirtschaftleitende Organe, deren nachgeordnete Dienststellen, volkseigene Kombinate sowie Betriebe, Institute und Einrichtungen aller Eigentumsformen (ausgenommen solche von gesellschaftlichen Organisationen), sozialistische Genossenschaften und Personen, die durch ihre gesellschaftliche Tätigkeit oder anderweitig Kenntnis von Dienstgeheimnissen erhalten bzw. Umgang mit diesen haben.

Für die Inanspruchnahme des ZDK gelten neue Festlegungen. Durch diese Anordnung werden außer Kraft gesetzt: GBL.-Sonderdruck Nr. 505, 505/1 und 505/2. Ihre Bestellung ....
Wst
 
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