Thema: Vorphilatelie: Schnörkelbriefe und andere Belege aus der Vorphilazeit
bignell Am: 27.06.2013 08:30:41 Gelesen: 254108# 163@  
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Wiener Neustadt 1625: Mandat betreffend die Kosten von 45 Kreuzer für ein Postpferd, eigenhändige Unterschrift Ferdinand II

Wir Ferdinand der Ander / von Gottes gnaden / Erwöhlter Röm: Kayser / zu
allen Zeiten Mehrer deß Reichs / in Germanien / zu Hungern / Böhaimb / Dalmatien / Croatien und Sclavonien / u. König. Ertzhertzog
zu Oesterreich / Hertzog zu Burgundt / Steyr / Kärnten / Crain und Würtemberg / u. Grafe zu Tyrol und Görtz / u. Embietten N. allen und
jeden Unsern Landtleuthen / Underthanen und Getrewen / in Unsern ErbKönigreichen / Fürstenthumb und Länden / Geistlich: und Welt=
lichen / Was Würden / Standts oder Wesens die seind / denen diß Unser Kay: Patent zusehen / zulesen oder zuvernehmen fürkombt / son=
derlich aber unserm Obristen Erblandt: und HoffPostmaister / dessen nachgesetzten Posthaltern und Verwaltern / auch derselben Postknech=
ten und zugehörigen Leuthen / und sonst allen den jenigen / wer die auch seyn / so sich deß Postraisen und reitten bedienen wöllen / Unser
Gnad und alles Guets / Und geben euch hiemit gnädiglich zuvernehmen: Wiewol Wir einzeit hero / umb der etliche Jahr im schwung
gangenen schweren und thewren Läuffen willen / und zumal wie alle andere Sachen / also auch die Roßfüetterung / beschlag: und derglei=
chen hierzue gehörige Notturfften / in sehr hohen werth gestigen / ain mehrere bezahlung / wegen der dargelihenen PostRoß / als hievor ge=
bräuchig gewest / (doch allein ad interim, und auff Unser gnädigistes Wolgefallen) verwilligt / Jedoch / weiln nunmehr / Gott Lob / die
Thewrung nachgelassen / und alles / sonderlich aber der Habern und andere Füetterey / widerumb inn guete Wolfailigkeit kommen; Als
haben Wir Uns / zu befürderung deß gemainen WesensNutzen / gnädigist dahin resoluiert, das hinfüro von ainem jeden PostRoß meh=
rers nicht / dann sechß Schilling Pfenning / oder fünff und viertzig Kreutzer genommen / unnd dieser Unserer gnädigisten Ordnung / von
allen und jeden Posthaltern und Verwaltern / welcher Orten und Enden die in Unsern ErbKönigreichen / Fürstenthumb unnd Länden
Seß: und wonhafft seyn / bey vermeydung Unserer unnachläßlichen höchsten Straff / würcklich ohne ainiche Verweigerung nachgelebt /
und die auff der Post reittende Currier / und andere Personen / so Tag so Nacht / höchstangelegenen Fleisses / unauffgehalten fort befürdert wer=
den sollen. Dabenebens aber wollen Wir auch alle / deß Postreittens halber / sonderlichen wegen schleiniger fortführung Unserer aige=
nen Schreiben und Pageten / wie nicht weniger deß ordinari Postgebrauchs / und andern denselben anhengigen Sachen / von Uns unnd
Unsern Vorfahren in gedachten Unsern ErbKönigreichen / Fürstenthumben und Landen / hievor außgangne gemessene Generalia unnd
Mandata, alles ihres Inhalts hiemit erfrischt unnd ernewert / und dieselben allen und jeden / so sich deß Postreittens unnd raisens ge=
brauchen / stett / fest und unverbrüchlich zuhalten / Gnädigist auch Ernstlich anbefohlen haben. Darnach sich Männiglich zurichten / und be=
schiecht hieran Unser Gnädigister auch Ernstlicher Willen und Mainung. Geben in Unserer Statt Newstatt / den Sechß und Zwaintzi=
gisten Tag deß Monats Septembris, Anno Sechtzehenhundert Fünff und Zwaintzig / Unserer Reiche deß Römischen im Sibendten / deß
Hungerischen im Achten / und deß Böhaimbischen im Neundten.

(handschriftlich) Ferdinand

(handschriftlich) Jo: Bapt: ??? v: Verdenberg (=der geheime Rat und österreichische Hofkanzler Johann Baptist Verda von Verdenberg)

Ad Mandatum Sac: Caes:
Majestatis proprium.

(handschriftlich) Tobias Borting???

Rückseite:
(handschriftlich) Decret Röm Käis. Ferd: zelo ???
??? ??? ??? PostPferdt 45X

26 7bris (=Septembris) 1625
 
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