Thema: Postlagernde Sendungen
DL8AAM Am: 27.06.2013 16:21:20 Gelesen: 36820# 5@  
@ bayern klassisch [#2]

Deutsche Reich ... bei der Abholung genügte es, sich zu legitimieren

Zumindest bei der Deutschen Bundespost in den 70/80er Jahren musste man das nicht (immer). Mein Vater hatte seinerseit eine caritative Tauschpartnerorganisation in Nordkorea mit der er Briefmarken getauscht hatte. Da er damals noch aktiver Bundesbeamter war, hat er sich die Post an einen Decknamen postlagernd zum örtlichen Bahnpostamt schicken lassen. Da reichte es zu fragen "ist Post für A.P. Rosenstock da?" und er bekam die Sendungen.

Auch ich als Kind hatte in den 80ern einen "Club Mars" gegründet und ohne Probleme so meine Post - in Umgehung der elterlichen Briefkastenleerung - bekommen. Später hatte ich dann noch über Jahre hinweg Nachsendeanträge (damals kostenlos) von Postlagernd auf meine Wohnadresse, wenn ich nicht wollte, dass man meine echte Adresse sieht. Das ging alles



Damals hatte ich den militärischen Fernschreibverkehr einiger US Navy Schiffe in den antarktischen Gewässern auf Kurzwelle mitgeschrieben, die dann um "QSL-Bestätigungen" dafür ersucht. Da es damals in Deutschland noch verboten war diese Art von Funk abzuhören, nutzte ich Postlagernd (mit Nachsendeantrag, wohl um es den Staatsanwalt leichter zu machen. Hmmm, als Kind dachte man scheinbar nicht so weit...hi). Weil diese Art von Abhörhobby in den USA damals aber recht verbreitet war, hatten (und haben) viele dieser militärischen Funkstellen sogar eigens für die SWL-Hobbyisten (Short Wave Listener) spezielle QSL-Empfangsbestätigungs-Postkarten gedruckt. Wenn man damals in 80ern eine Bundeswehrfunker angeschrieben hätte, sähe die Belohnung sicherlich anders aus, hi.





Gruß
Thomas
 
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