Thema: Bund: Wird gestohlene Makulatur im Michel gelistet und bewertet ?
Henry Am: 03.07.2013 11:18:05 Gelesen: 11804# 2@  
@ Richard [#1]

Da tut sich ja wieder ein ausgesprochen interessantes Diskussionsfeld auf. Vorweg: Grundsätzlich ist sicher unbestreitbar für nachweisbar gestohlene Makulatur in einem Katalog keine Bewertung angebracht. Die Erwähnung der Makulatur ist dagegen unverzichtbar.

Nun muss man sich nur noch einigen, wann "gestohlen" eigentlich vorliegt. Sicher ist ein nicht verzichtbares Kriterium die Nachweisbarkeit. Und hier beginnt das Dilemma wohl erst. Denn das würde erstmal eine Diebstahlsanzeige, oder falls erst durch Offerte erkannt, eine Eigentumserklärung der betroffenen Institution oder Person erfordern. Bei sehr vielen sich auf dem Markt befindlichen "besonderen" Marken ist nichts dergleichen bekannt.

Und wie verhält es sich mit nicht zurückgegebenen "Muster"-Marken oder den bekannten "Gscheidle"-Marken. Liegt hier nicht auch "Diebstahl" durch "Vergessen" vor? Oder kann man diesen Sachverhalt einfach wieder löschen, indem man eine dritte Person diese Gegenstände "verwenden" lässt? Also ich werde diese Diskussionen sehr interessiert verfolgen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/5621
https://www.philaseiten.de/beitrag/68432