Thema: Bund: Wird gestohlene Makulatur im Michel gelistet und bewertet ?
drmoeller_neuss Am: 03.07.2013 11:57:34 Gelesen: 11782# 4@  
Ehrlich gesagt, scheren sich die wenigsten Sammler darum, wie "offiziell" Belege oder Besonderheiten auf den philatelistischen Markt gelangt sind.

Viele Belege wie Behördenbriefe, frankierte Telegrammkarten und Paketkarten dürfte es laut Datenschutzrichtlinien gar nicht geben. Irgendwie haben es diese Stücke geschafft, unbeschädigt durch den Reisswolf zu kommen. :-)

Die Eigentumsfrage ist eher rechts-theoretischer Natur, da der (Material)-Wert dieser Stücke gegen Null geht. Unterschlagung von Altpapier im Werte von wenigen Cents erregt kein öffentliches Interesse, und lockt keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor. Man muss nur lange genug warten, bis Gras über die Geschichte gewachsen ist.

Einzig allein entscheidend ist das Interesse am philatelistischen Markt. Hier gibt es philatelistisch inspirierte Manipulationen, die erstaunliche Preise erzielen, während ungezähnte Marken aus zweifelhafter Makulatur nicht auf Interesse stossen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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