Thema: Die neuen Inflaseiten - Dokumentation und Auswertung von Belegen
muemmel Am: 04.07.2013 22:22:38 Gelesen: 62635# 40@  
Versandart Drucksachenkarten:

Manche Belegreporter deklarieren z.B. Postkarten, die als Drucksachen gelaufen sind, als Drucksachenkarten, was aber in den meisten Fällen nicht korrekt ist. Daher hier eine kurze Erläuterung zur Versandart Drucksachenkarte.

Für Drucksachenkarten galt vom 1.4.1921 bis 30.6.1922 ein ermäßigtes Porto. Voraussetzung für diese Versandart war, dass der gesamte Text vorder- und rückseitig gedruckt war. Lediglich Absender- und Empfängerangaben waren handschriftlich zulässig.

Alle Belege, die nicht diesen Vorgaben entsprachen, wurden zum normalen Drucksachenporto befördert (evtl. auch mit Nachporto) und werden auch in der Belege-Datenbank dem jeweiligen Reporter zur Überarbeitung zurückgegeben.

Schöne Grüße
Mümmel
 
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