Thema: (?) (710) Briefe ausländischer Banken
Cantus Am: 11.07.2013 01:41:15 Gelesen: 536069# 178@  
Ich möchte euch heute einmal ein etwas ungewöhnliches Dokument zeigen. Es ist zwar kein Brief und auch keine Karte, ich denke aber, es passt thematisch dennoch hier hinein.

Durch Zufall bin ich bei dem Ankauf eines Postens in den Besitz eines Sparbuches des Jahres 1895 aus Abertham gekommen. Abertham gehörte damals zu Böhmen, also einem Landesteil der österreichischen KuK-Monarchie. Nach wechselvoller Geschichte, unter anderem als Protektorat Böhmen und Mähren, ist es nun Teil von Tschechien.

Dieses Sparbuch weist allerlei Eintragungen und Gestaltungen auf, die heute in Sparbüchern nicht mehr üblich sind. Während das Äußere des Sparbuches noch außerordentlich unauffällig gestaltet ist, erwartet den Nutzer im Innenteil doch eine recht prachtvolle Startseite.



Während heute ein kurzer Besuch bei Bank oder Sparkasse und eine geringe Einzahlung genügen, um in den Besitz eines eigenen Sparbuches zu gelangen, war das damals offensichtlich ein bedeutsamer Vorgang, bei dem sogar der Direktor der Sparkasse mitwirken musste.



Der sichtbare erste Eintrag vom 1.6.1907 zeigt eine Einzahlung von 38 Kreuzern. Es folgen verschiedene Einzahlungen und Zinsgutschriften, die letzte datiert vom 21.10.1913. Anschließend vergrößert sich die Sparcassa-Einlage ausschließlich nur noch durch Zinsgutschriften. So werden schließlich aus den ursprünglich 38 Kreuzern 612,13 Kreuzer, bis dann beim Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich durch Umrechnung daraus 73,45 Reichsmark werden.



Was damals aus dem Inhaber des Sparbuches geworden ist, darüber lässt sich heute nur noch spekulieren. Sicher ist jedoch, dass es keine Erben gab, denn das per 31.12.1940 noch bestehende Guthaben von 78,60 Reichsmark wurde nie vom Konto abgehoben.

In der weiteren Abfolge des Sparbuches findet sich der vielseitige Abdruck vom Statut der Sparcassa in Abertham. Dort ist u.a. in § 24 geregelt, dass ein Guthaben zugunsten der Sparkassa verfällt, wenn der Sparbuchinhaber sich 40 Jahre lang nicht gemeldet hat.



Das Statut endet mit § 49, worin die mögliche Auflösung der Sparcassa geregelt wird. Schließlich findet sich noch der Hinweis, wer dieses Statut zu verantworten hat: Die k.k. Statthalterei in Böhmen.



Viele Grüße
Ingo
 
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