Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Briefmarkentor Am: 11.07.2013 11:14:04 Gelesen: 16751# 12@  
Dann hilft wohl nur eines. Ich werde heute noch ein Gewerbe anmelden und zukünftig alle Neuerwerbungen sofort als Betriebsausgabe geltend machen (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Vorsteuer mache ich natürlich auch geltend, soweit ausgewiesen. Durch die so entstehenden Verluste in den nächsten dreißig bis vierzig Jahren spare ich jede Menge Einkommensteuer, habe ja schließlich nur Verluste und spare sogar noch Geld. Es sei denn, das Finanzamt behandelt meine "gewerbliche Tätigkeit" als Liebhaberei. Schließlich will der Fiskus ja nicht für meine dauerhaften Verluste aufkommen.

Oder scheitert mein neues Gewerbe schon an vier kleinen Begrifflichkeiten aus dem Steuerrecht: Nachhaltigkeit, Selbständigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (§ 15 Abs. 1 EStG)?

Weiterhin viel Spaß bei unserem Hobby.

Marko
 
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