Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
gestu Am: 11.07.2013 12:27:26 Gelesen: 16713# 13@  
@ Briefmarkentor [#12]

Wenn du nur deine Einkäufe geltend machst und dazu dann keine Umsätze tätigst, dann ist fraglich, ob die Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb vorliegen und auch ob überhaupt ein Unternehmen vorhanden ist. Voraussetzung für ein Unternehmen sind Lieferungen oder sonstige Leistungen, die erbracht werden.

Ich sehe da schwarz bei dieser Taktik!
 
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