Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Briefmarkentor Am: 11.07.2013 12:51:17 Gelesen: 16699# 14@  
Hallo gestu [13],

mein Beitrag ist ironisch gemeint. Trage ich eine Sammlung zusammen ist das mein Privatvergnügen. Was ja auch vollkommen in Ordnung ist. Entschließe ich mich irgendwann dazu, meine Sammlung aufzugeben und zu veräußern und wähle dabei den Weg über ein Onlineauktionshaus, kann ich mit dem Finanzamt Probleme bekommen. Und wer kann dann noch die ehemaligen Ankaufspreise nachweisen.

Lieferung und sonstige Leistung sind übrigens Begriffe aus dem Umsatzsteuerrecht. Einkommensteuerlich ist Unternehmer, wer nachhaltig und selbständig tätig ist, Gewinnerzielungsabsicht hat und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt.

Viele Grüße

Marko
 
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