Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
drmoeller_neuss Am: 11.07.2013 14:47:04 Gelesen: 16657# 16@  
Ich kann mich nur an einen Fall eines Arztes erinnern, der nebenbei einen Gemäldehandel hatte. Der Mann war ein guter Arzt, aber ein schlechter Gemäldehändler. :-)

Aber erst nach ein paar Jahren hat das Finanzamt dem unternehmerischen Treiben ein Ende gesetzt, und das ganze als Liebhaberei abgestempelt. Bis dahin konnte unser Doktor alle Verluste aus dem Gemäldehandel absetzen. :-) Ich muss das Urteil einmal heraussuchen.

Spass beiseite, ich habe immer empfohlen, über alle Ausgaben für das Hobby Buch zu führen. Dazu gehören nicht nur die Briefmarkeneinkäufe, sondern auch die Kilometerspesen zu den Tauschtagen und zu Postanstalten. Wer ordentliche Aufzeichnungen hat, entzieht dem Finanzamt die Grundlage für grosszügige Schätzungen.

Natürlich kann so ein Büchlein einen vor Steuerforderungen schützen, auf der anderen Seite sieht der Ehegatte, was das Hobby wirklich kostet. Diese Gefahr ist mitunter grösser als die vom Fiskus ausgehende. :-)

drmoeller_neuss, der auch schon für Verwandte Briefmarken bestellt hatte, und die in einem neutralen Briefumschlag weitergeschickt hatte. "Was war denn in dem dicken Brief von unserem Neffen?", fragte der Ehegatte meinen Verwandten. "Ach, nur Photos von der Radtour" - eigentlich waren es im Namen des Verwandten ersteigerte Auktionslose. :-)
 
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