Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Briefmarkentor Am: 11.07.2013 15:55:46 Gelesen: 16643# 17@  
drmoeller_neuss [#16]

Eine köstliche Geschichte.

Einen Vorteil hat die Qualifizierung als Liebhaberei übrigens später noch. Sollte man wider Erwarten aus dem Verkauf tatsächlich Gewinne realisieren und das Finanzamt dann auf die Besteuerung bestehen, hält man diesem einfach das Schreiben über die Liebhaberei von vor zig Jahren unter die Nase. Mit diesem hatte sich das Finanzamt ja nun schon einmal festgelegt.

Aber das sind alles nur theoretische Gedankenspiele zu einer mittlerweile selbst für Profis undurchsichtigen Steuergesetzgebung. Pflegen wir lieber unsere Sammlungen und hoffen, das diese später in fachkundige Hände kommt und weiter wächst. Bei mir liegt dieser Zeitpunkt hoffentlich noch in weiter Ferne.

Viele Grüße

Marko
 
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