Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
guy69 Am: 12.07.2013 07:12:42 Gelesen: 16506# 20@  
Hallo in die Runde,

wäre es nicht mal interessant von den vielen fachkundigen Schreibern zu erfahren, wie man ein Gewerbe anmeldet, das speziell auf Ebay Briefmarken Verkäufe angelegt ist. Weiterhin welche Buchführung, Abführung ans Finanzamt, Abrechnung mit dem Käufer etc.

Ich glaube hier ist die verwendete Kraft, Beiträge über ungelegte Eier und der undeutlichen Rechtsprechung zu Schreiben, besser angelegt.

Wer wagt es?

Ist in uns allen nicht ein kleiner Ebayverkäufer?
 
Quelle: www.philaseiten.de
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