Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Briefmarkentor Am: 12.07.2013 08:50:49 Gelesen: 16478# 22@  
Hallo guy69 [#20],

hier ein grober Fahrplan.

Ein Gewerbe meldest du je nach den örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel beim Stadtamt an. Dafür fallen Kosten von rund dreißig Euro an. Gleichzeitig bekommst du einen steuerlichen Fragebogen, der an das zuständige Finanzamt geht. Bist du nicht in der Lage, diesen auszufüllen, wird hier erstmals ein Steuerberater benötigt, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Die nächsten Schritte sind die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis. Diese benötigt man, um sich bei ebay als gewerblicher Teilnehmer zu identifizieren. Ebay hat seinen Sitz in Luxemburg. Die Kosten werden ohne Nachweis der USt-Identnummer mit der luxemburgischen Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Steuer geltend zu machen ist seht mühselig, zeitaufwendig und mit Kosten verbunden. Mit Nachweis der USt-Identnummer weist ebay in den Rechnungen auf die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger hin. Praktisch wird die Rechnung mit dem Nettobetrag ausgewiesen und Umsatz- und Vorsteuer sind in Deutschland zu melden. Auch hier gilt wieder, wer sich mit der Materie nicht auskennt, benötigt einen Steuerberater.

Als Buchführung reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aus. Betriebsausgaben, ausgenommen für das Anlagevermögen sind sofort abziehbar. Betriebseinnahmen erst bei Zufluss. Dem Finanzamt sind im ersten und im zweiten Jahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Wege einzureichen, danach je nach gemeldeter Steuer des Vorjahres monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Jährlich dann die Einkommensteuer- und die Gewerbesteuererklärung. Im Zweifel auch wieder Arbeit für den Steuerberater.

Bei den Rechnungen an die Käufer gilt der berühmte Satz aus dem Steuerrecht. Kommt darauf an. Hier die ganzen Besonderheiten aufzuführen, würde zu weit führen. Und wenn der Leser nach dem oberen Teil nicht schon gelangweilt (genervt) abwinkt, dann spätestens nach einer ausführlichen Erläuterung der Rechnungslegung.

Fakt ist doch folgender. Wir alle sammeln Postwertzeichen, wir handeln nicht mit ihnen. Natürlich veräußern wir hin und wieder auch einige Stücke auf unterschiedlichsten Wegen. Ich zum Teil auch über ebay. Dies aber nicht nach den Kriterien, die das Einkommensteuergesetz an eine gewerbliche Tätigkeit knüpft. Wie der Verkauf einer kompletten Sammlung später steuerneutral gestaltet werden kann, nun dies ist im Zweifel wieder mit einem Steuerberater zu klären.

Herzliche Grüße

Marko
 
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