Hallo DMD
[#23],
grundsätzlich unterliegen die Umsätze im Inland der Umsatzsteuer.
Es besteht jedoch die Möglichkeit der Anwendung als Kleinunternehmer bei:
- Vorjahresumsatz unter 17.500 €
- Umsatz laufendes Jahr voraussichtlich unter 50.000 €.
Allerdings kann man dann zum Beispiel nicht die in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen. Da heißt es genau rechnen und notfalls den Steuerberater fragen.