Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Briefmarkentor Am: 12.07.2013 13:09:56 Gelesen: 16429# 24@  
Hallo DMD [#23],

grundsätzlich unterliegen die Umsätze im Inland der Umsatzsteuer.

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Anwendung als Kleinunternehmer bei:

- Vorjahresumsatz unter 17.500 €
- Umsatz laufendes Jahr voraussichtlich unter 50.000 €.

Allerdings kann man dann zum Beispiel nicht die in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen. Da heißt es genau rechnen und notfalls den Steuerberater fragen.
 
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