Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Wellensittich Am: 14.07.2013 13:57:50 Gelesen: 16344# 25@  
Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Und beim Ebayumsatz darf man noch 10% Ebaygebühren abdrücken und Portokosten falls man "kostenlosen Versand" anbietet und noch mehr Gebühren wenn man Zahlungen per Paypal annimmt.

Deutschland ist sehr Asymmetrisch in der Strafverfolgung geworden.

Da ist man ganz pingelig und pfilchtbewusst (kleine Ebayverkäufer verklagen) und in anderen Fällen ([...] Harz4 Betrüger mit Gewerbeschein) schaut man wohlwollend weg:

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/tid-29288/sozialleistungen-fuer-einwanderer-hartz-iv-der-liebe-wegen-so-grosszuegig-ist-deutschland-zu-immigranten-100-gewerbetreibende-im-gleichen-haus_aid_910231.html )

[ [...] = Ausländisches Land redaktionell entfernt, tut nichts zum Sachverhalt der Steuerpflicht bei Ebay Privatverkäufen]
 
Quelle: www.philaseiten.de
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