Thema: Bund: Wird gestohlene Makulatur im Michel gelistet und bewertet ?
Richard Am: 04.08.2013 08:44:58 Gelesen: 11387# 9@  
Melanie Baumann, Redakteurin beim Schwaneberger Verlag, hat inzwischen die Makulaturfrage wie folgt beantwortet:

Hallo Richard,

nachweislich gestohlene Makulatur sollte im Katalog nicht gelistet bzw. bewertet werden. Für Bund MiNr. 2029 U ist jedoch (nach dem Wissensstand der Redaktion und des BPP) kein solcher Nachweis erbracht. Die 2029 U wird auch weiterhin befundet. Bei dieser Informations- und Sachlage erfolgt keine Streichung aus dem Katalog.


Das bedeutet, daß der Kleinbogen weiterhin mit einem Wert von 4.000 Euro katalogisiert wird.

Schöne Grüsse, Richard
 
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