Thema: Auktionsfirmen: Kein Reklamationsrecht auf Sammlungen und Großlose
JFK Am: 12.08.2013 17:40:01 Gelesen: 5044# 6@  
@ hajo22 [#3]

Sorry Hajo,

alles ist gut, mit dem Nebensatz hatte ich mich auch nicht auf Deine absolut faire und sachliche Darstellung und Frage bezogen. Natürlich lasse ich die Kirche im Dorf und läute sogar noch die Glocken für Dich! Denn: Es gab noch einen weiteren Artikel im gleichen Thread, der von mir mit benannt wurde, durch die Umverteilung aber in einem neuen Tread landete. (Erklärung siehe unten).
Da hiess es auch noch "Kleine Anmerkung meinerseits: Die beiden Beiträge [#3] und [#4] wie auch dieser hier ...

Insoweit - bitte keine Unstimmigkeit zwischen uns.

Ich hatte ja auch Deine Frage - so gut es mir in der Mittagspause trotz einiger Telefonate und der "Philaseitenzeitbegrenzungsfangschaltuhr" möglich war - beantwortet, allerdings zu deinem Fettgedruckten "Gebotslose" nur einen Hinweis auf die Schnelle gefunden.

lieben Gruß
Jürgen (JFK)

@ Richard [#5]

Hallo Richard,

so schnell geht´s - siehe oben.

Die folgenden 2 Sätze aus dem zwischenzeitlich anderen Thread hatte ich eigentlich mit dem Nachsatz gemeint:

"Die ist eines ordentlichen Kaufmanns nicht würdig! Ich bin sogar der Auffassung, dass dies, zumindest wenn man vorherige Kenntnis bei Ihnen belegen kann, die Zuverlässigkeit nach § 34 b Gewerbeordnung in Frage stellen könnte."

Ich habe den Katalog mit den Bildern nicht vorliegen, hatte mir insoweit - neugierig geworden - die Losbeschreibung im Internet angeschaut.

(Block ... ungeprüft, daher w.B. ... Gebot (= 5€)
und mich gefragt, ob diese obige Aussage in Kursivschrift angesichts zweier 5€ Lose mit schwammiger Beschreibung von 12530 Losen nicht doch etwas unverhältnismäßig ist...

und auf die Gefahren von möglichen juristischen Implikationen hast Du ja auch schon noch einmal hingewiesen

Lieben Gruß
Jürgen (JFK)
 
Quelle: www.philaseiten.de
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