Thema: Verzähnungen
Henry Am: 18.08.2013 12:55:57 Gelesen: 142241# 91@  
@ Sachsendreier53 [#90]

Hallo Claus,

du hast zwar Werner gefragt, er wird es mir aber verzeihen, wenn ich versuche, an seiner Stelle eine Antwort zu geben:

Eigentümlichkeiten, die philatelistisch als Abarten, Verzahnungen usw. anerkannt sind, können nur bei der Produktion eines Postwertzeichens auftreten. Alles was danach an Veränderungen auftritt, kann man nur als Fälschung (soweit nach meiner Auslegung absichtlich herbeigeführt)oder als Beschädigung (wenn unabsichtlich oder leichtfertig verursacht) bezeichnen. Zu letzterem gehört, wenn der Schalterbeamte die gekaufte Marke nicht an der Perforation trennt, sondern sie einfach über die Zähnung des Rollenspenders zieht und dabei eine "Verzahnung" auslöst.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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