Thema: Bund: Korrigierte Nachgebühr
AlterSchwede
Am: 25.08.2013 10:28:42
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# 8
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Hallo zusammen,
stolpere heute über diese Nachgebühr. Da hier 2 Postler am Werke waren, ist klar zu erkennen - oder 1 Postler hat sich selbst korrigiert!?
Also Nachgebühr = 80 Pfg. / Porto = 100 Pfg.
1. Postler erkennt (richtig) die 30+5 an -> 100 - 70 = 30 Pfg. Fehlbetrag + 80 Pfg. ergibt 110 Pfg. Nachgebühr.
2. Postler erkennt (falsch) die 30+5 nicht an -> 100 - 40 = 60 Pfg. Fehlbetrag + 80 Pfg. ergibt 140 Pfg. Nachgebühr.
Ob heute noch ein Anspruch auf Erstattung besteht, kann ich nicht beurteilen - bin kein Jurist.
Gruss von AlterSchwede
Quelle: www.philaseiten.de
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