Thema: Bund: Korrigierte Nachgebühr
AlterSchwede Am: 25.08.2013 10:28:42 Gelesen: 7351# 8@  
Hallo zusammen,

stolpere heute über diese Nachgebühr. Da hier 2 Postler am Werke waren, ist klar zu erkennen - oder 1 Postler hat sich selbst korrigiert!?

Also Nachgebühr = 80 Pfg. / Porto = 100 Pfg.

1. Postler erkennt (richtig) die 30+5 an -> 100 - 70 = 30 Pfg. Fehlbetrag + 80 Pfg. ergibt 110 Pfg. Nachgebühr.

2. Postler erkennt (falsch) die 30+5 nicht an -> 100 - 40 = 60 Pfg. Fehlbetrag + 80 Pfg. ergibt 140 Pfg. Nachgebühr.

Ob heute noch ein Anspruch auf Erstattung besteht, kann ich nicht beurteilen - bin kein Jurist.

Gruss von AlterSchwede
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4525
https://www.philaseiten.de/beitrag/70851