@ LOGO58
[#391]Hallo Lothar,
da ich bisher nicht (Asche auf mein Haupt - hatte den Leitfaden bisher nicht so genau gelesen) nach dem Statistischen Bundesamt [1] vorgegangen bin, habe ich es nun einmal theoretisch (den Abschlag habe ich aktuell nicht) probiert:
Läge mir der Abschlag
Neuenkirchen, PLZ 2241 vor, würde mir der Leitfaden ja nicht weiter helfen: Dort fänden sich diverse
"Neuenkirchens" mit verschiedenen neuen PLZ im Gemeindenamen. Ein Blick in
http://www.alte-postleitzahlen.de verrät mir, dass es sich um die
PLZ 25792 (Neuenkirchen, Dithm) handelt. Lt. Statistischem Bundesamt [1] wird aber kein Ortsname, sondern nur der Gemeindename angegeben: Ich nehme an, dann soll auch der in [1] als Gemeindename genannte Begriff für den Ortsnamen verwendet werden?
Ich frage deshalb so genau nach, weil es in diesem Fall weiter unten unter [1] auch eine
PLZ Ort 25746 Heide gibt. Schaue ich mir das nächste
Neuenkirchen in Niedersachsen in [1] an, sind dann nämlich bei
27251 Neuenkirchen die Begriffe
PLZ Gemeindenamen und
PLZ Ort gleich.
Ich folgere daraus, dass der von Dir erbetene Ortsname nicht den in [1] angegebenen
PLZ Ort meint, sondern den
PLZ Gemeindenamen erfordert. Ist das korrekt?
Beste Grüße
Stephan