Thema: Datenschutz bei abgebildeten Belegen im Forum
Carolina Pegleg Am: 19.06.2008 17:24:56 Gelesen: 20030# 3@  
@ Concordia CA [#21]
@ Holger [#20]

Rechtlich gesehen meine ich ist es ganz einfach: Der Eigentümer der Umschläge kann damit machen was er will. Das schliesst das öffentliche Zeigen mit ein.

Datenschutzgesetze sind m. E. nicht einschlägig, da ein Sammler keine datenverarbeitende Stelle ist. Das Zeigen eines Briefumschlages hat m. E. mit der Verarbeiten von Daten nichts zu tun. Ich kenne auch keinen Sammler der in automatisierter Form eine Liste von Briefempfängern herstellt. Natürlich, ein Blick ins Gesetz müsste genügen um den sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes herauszufinden. Nur meine Meinung.
 
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