Thema: Datenschutz bei abgebildeten Belegen im Forum
- Am: 20.06.2008 13:12:30 Gelesen: 19996# 6@  
Im Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14. Januar 2003 heißt es:

§ 1 Abs (2)
Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1. öffentliche Stellen des Bundes
2. öffentliche Stellen der Länder, ...
3. nicht öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ....

§ 3 Abs (1)
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

Da ich kein Jurist bin, kommentiere ich das jetzt nicht.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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