Thema: Notopfer Berlin: Marken und Belege
hajo22 Am: 05.09.2013 11:32:34 Gelesen: 130348# 27@  
Um den Westberlinern in ihrer Notsituation zu helfen, war am 8.11.1948 das Gesetz über das "Notopfer Berlin" (2 Pfg. Steuermarke) ergangen, das ab 1.12.48 auf der Mehrzahl der Briefsendungen (div. Ausnahmen wie z.B. Auslandspost, Post in die SBZ und Ostberlin, Alliierte Dienstpost, u.a.) in der Bizone verwendet werden mußte.

Anders verhielt es sich in der Französischen Zone sowie diversen Sondergebieten.

In Südwürttemberg-Hohenzollern wurde zwar auch zunächst das Notopfer-Berlin-Gesetz übernommen, aber erst vom 10.1.1949 bis zum 31.5.1949 umgesetzt. Der Juni 49 blieb in diesem Gebiet bei Postsendungen zwangsabgabenfrei. Erst ab 1.7.49 wurden mit den Wohnungsbaumarken (Wiederaufbau) neue Steuermarken bis 31.12.49 eingeführt, anschließend bis Abschaffung 1956 wieder die Notopfer-Berlin-Marken (ohne Beanstandung bereits ab 29.12.49 verwendbar).

Hier ein Ersttagsbrief vom 10.1.1949 mit geschnittener Notopfermarke aus Onstmettingen/Württ. auf Fenstercouvert (Fernbrief 20 g).



Wie vor erwähnt, endete die Notopfer-Berlin-Periode in Südwürttemberg am 31.5.49 um der Wohnungsbaumarke ab 1.7.bis Ende 1949 Platz zu machen.
Leider kann ich zwar keinen Letzttagsbrief zeigen, aber immerhin einen der nahe daran liegt.

R.-Bf. aus Schömberg vom 28.5.49 nach Tegernsee (Ank. 29.5.) mit gezähnter Notopfermarke.




Schönen Tag und bis demnächst.
Jochen
 
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