Thema: Datenschutz bei abgebildeten Belegen im Forum
drmoeller_neuss Am: 21.06.2008 10:29:30 Gelesen: 19927# 10@  
Ich sehe kein Problem mit Briefumschlägen, die offiziell erworben wurden. Wenn ich meine Korrespondenz verkaufe, muss ich damit rechnen, dass Sammler die öffentlich zeigen. Wenn ich das nicht will, schneide ich die Briefmarken aus, oder stecke das ganze Kuvert in den Reisswolf.

Viel kritischer ist für mich: Was ist mit den Belegen, deren Absender/Empfänger nicht eingewilligt haben? Ich denke hier z.B. an Paketkarten, die bei der Post verblieben sind.

Noch heikler sind frankierte Telegramme, wie sie bei Ebay immer wieder angeboten werden. Verstösst das nicht sogar gegen das Postgeheimnis? Ein Telegramm wird ja im Gegensatz zu einer Postkarte nicht offen, sondern im Briefumschlag zugestellt. Ab wieviel Jahren verjährt das? Muss die Post solche Belege vernichten? In der DDR sind solche Belege mehr oder weniger vollständig über den Aussenhandel gegen Devisen verkauft worden.

Ulrich
 
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