Thema: Datenschutz bei abgebildeten Belegen im Forum
Briefmarken-Museum
Am: 21.06.2008 22:36:03
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Belege zeigen im Internet ist Publizieren. Da Treffen Autoren- und Urheberrecht, Besitz- und Eigentumsrecht sowie Datenschutzrechte zu.
Derjenige der den Beleg zeigt ist Autor mit Besitz- oder Eigentumsrecht, ist aber nicht unbedingt gleichzeitig der ursprüngliche Urheber und Empfänger des Beleges.
Nach meinem Kenntnisstand - bin Privatier, habe eine technische und keine Juristen-Ausbildung - gilt, wenn verschiedene Rechte sich überschneiden, dann sollte man/frau die Grenzen respektieren, um auf der sicheren Seite zu liegen.
Insbesondere zusammen mit dem Datenschutz-Aspekt würde ich relativ aktuelle Belege vor dem öffentlichen Präsentieren die Adressen lebender Personen mittels Software nach dem Scannen ausblenden.
Mit Sammler-Glückauf
Jochen
Quelle: www.philaseiten.de
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