Immer wieder reizvoll sind "Einzelfrankaturen" der Notopfer-Berlin-Steuermarken.
Hier 2 Beispiele:
- Gerichtspost vom Bayerischen Oberlandesgericht München, "Frei durch Ablösung" (also bezahlt im Voraus durch Pauschale) vom 23.9.52 nach Fürstenfeldbruck:
- Finanzamt Günzburg "Frei durch Ablösung" v. 8.7.1950 nach Berlin an die "Generalsteuerdirektion", Kurfürstendamm = Westberlin. Obwohl die Steuermarke auf Post nach Berlin nicht vorgesehen war und häufig Post deswegen beanstandet wurde, hier problemlose Beförderung.
Schönen Tag und bis demnächst.
Jochen