Thema: Datenschutz bei abgebildeten Belegen im Forum
Carolina Pegleg Am: 22.06.2008 14:25:13 Gelesen: 19873# 13@  
@ Briefmarken-Museum [#11]

Also Autoren und Urheberrechte muss man hier meiner Meinung nach nicht beachten. Es wird durch die Beschriftung eines Umschlages mit der Adresse kein Werk ('geistige Schöpfung') hergestellt, an dem geistiges Eigentum bestehen kann. Auch Datenschutzgesetze sind hier wohl irrelevant, siehe den Gesetzesausschnitt von italiker [#6]. Italiker schreibt, er kommentiere das nicht, weil er kein Jurist sei. Dazu ist aber auch kein Kommentar erforderlich, weil wir ja alle Lesen können. Das sieht man ja, dass "Datenschutz" eine ganz andere Baustelle ist.

Holger fragt ja explizit nach dem rechtlichen Rahmen, ob man die Adressen abdecken muss. Und da bleibt es meiner Meinung nach dabei, dass der Eigentümer eines Briefes, damit nach Belieben verfahren kann. Unabhängig davon ist Georgius und Pilatus 100% recht zu geben, dass man im Einzelfall aus Höflichkeit und Rücksichtnahme entscheiden soll, ob man aus welchen Gründen auch immer eine Adresse im Bild abdeckt. Ich habe dies in der Vergangenheit auch stets im Einzelfall so gehandhabt, z. B. bei aktuellen Briefen von Sammlerfreunden. Ansonsten empfinde ich ausgeblockte Adressen - ehrlich gesagt - oft als störend. Es geht damit philatelistisch wichtige Information verloren und die Ästhetik des Beleges wird damit für mich gestört.
 
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