Thema: Philotax / Schwaneberger: Der Streit um die Michel Nummern
drmoeller_neuss Am: 03.10.2013 21:29:04 Gelesen: 43411# 11@  
@ Concordia CA [#9]

Man kann von Herrn Hohenester nicht verlangen, dass er neutral zum Thema "Verwendung von Michel-Katalognummern" steht. Wenn der Schwaneberger Verlag bei nicht-kommerziellen Nutzungsgenehmigungen sogar darauf zahlt, warum macht man sich dann überhaupt die Mühe?

Und 1,50 EUR Lizenzgebühr pro verkauftem Katalog hört sich erst einmal nicht viel an. Man muss sich aber einmal näher mit den Herstellungskosten für ein gedrucktes Werk befassen.

Ein Rechenbeispiel ist hier, allerdings fehlen die Kapital- und Finanzierungskosten in der Kalkulation:

http://www.berlinstory-verlag.de/blog/was-kostet-ein-buch-und-warum-sind-ebooks-nicht-kostenlos/57

Ganz grob kalkuliert, kann man sagen, dass die Hälfte des Netto-Verkaufpreises eines Buches für die Handelsspanne und den Gewinn des Verlages darauf geht. Die Herstellung kostet ungefähr ein Viertel des Buchpreises, darin sind die Kosten für den Druck und das Lay-Out enthalten. Das restliche Viertel ist für die Verlagsarbeit und den Autor reserviert. Autorenhonorare bewegen sich irgendwo zwischen 5% und 10% des Netto-Verkaufpreises, oder es wird ein Festpreis vereinbart.

Bei einem Buchpreis von 30 EUR liegt die an den Schwaneberger Verlag zu zahlende Lizenzgebühr in der gleichen Grössenordnung wie das Autorenhonorar, obwohl die geistige Leistung, Briefmarken numerisch durchzuzählen, nicht besonders hoch ist.

Wenn die Lizenzeinnahmen für den Schwaneberger Verlag wirklich nur eine untergeordnete Bedeutung haben, warum klagt man sich da durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof durch? Die Kosten für das verlorene Verfahren dürften im sechsstelligen Euro-Bereich gelegen haben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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