@ juni-1848
[#46]Nach diversen Rückmeldungen muss ich die Beschreibung dieses Beleges korrigieren:
Vom 1.4.1900 bis zum 30.06.1906 galt ein ermäßigtes Porto von 2 Pf (statt 3 Pf) für Drucksachen bis zu 50 Gramm:
Die seltenste Verwendungsart unter den eh schon extrem raren Belegen mit 2 Pf - Zähldienstmarke.
Obwohl Schönau und Holzinshaus nur runde 5 km entfernt lagen, handelt es sich NICHT um Nachbarortsverkehr !WAS ICH NICHT WUSSTE:
In Baden waren Ortssendungen von der Aversionierung ausgeschlossen, wobei "Ortssendung" sich ausdrücklich auf die politische Gemeindegrenze bezog.
Sendungen in den Landbestellbezirk fielen jedoch unter den Avers-Vertrag. Und um genau so einen Beleg müsste es sich hier handeln - wenn für Holzinshaus die Zustellpostanstalt damals Schönau war (um 1925 war das jedenfalls so - und dass im Ortsbuch für das Deutsche Reich die Einwohnerzahl nicht genannt wird ...).
Bernd, weisst Du es genauer ?
Sammlergrüße, Werner