Thema: Philotax / Schwaneberger: Der Streit um die Michel Nummern
drmoeller_neuss Am: 05.10.2013 12:45:22 Gelesen: 43087# 16@  
@ Concordia CA [#13]

Die Forderungen für eine Nutzungsgenehmigung für Arbeitsgemeinschaften halte ich dabei für durchaus fair.

Was zahlt denn umgekehrt der Schwaneberger Verlag dem Entdecker für die Veröffentlichung eines Plattenfehlers? Oder sitzt Hohenesters Mannschaft alleine im stillen Kämmerchen und sucht aus Tausenden von Marken Druckfehler heraus?

Hat sich denn Herrn Hohenester bezüglich des DNK-Kataloges auch über Lizenzzahlungen geäussert? Wolfgang Maassen schreibt jedenfalls in seinem Kommentar:

Beide (gemeint sind DNK und Philex - eingefügt durch den Beitragsschreiber) haben (hatten) jedenfalls eine zeitlich unlimitierte Dauerlizenz. Versuche des Schwaneberger Verlages, diese Lizenz bei Wechsel des DNK von der Fa. Grobe auf den Leuchtturm-Verlag für ungültig zu erklären, scheiterten vor Jahren (soweit dem Autor - Wolfgang Maassen - bekannt).

Ich habe den Eindruck, dem Schwaneberger Verlag geht es weniger um die Einnahmen aus den Lizenzzahlungen, sondern um Konkurrenten vom Markt fernzuhalten. Die Äusserungen von Hommer in der Presseerklärung von Philotax und Kommentare von Wolfgang Maassen lassen darauf schliessen. Zitat von Wolfgang Maassen:

Zahlreiche Versuche des Schwalmtaler (Phil*Creativ - eingefügt durch den Beitragsschreiber) Verlages, eine Lizenz von MICHEL zu erhalten, scheiterten an den völlig "surrealen" Forderungen des damaligen Münchener Verlages.

Persönlich ist das Durchnummerieren von Briefmarken nach dem Ausgabedatum keine besondere geistige Leistung, die schützenswert ist. Die geistige Leistung besteht im Zusammentragen aller anderen Informationen zu der jeweiligen Ausgabe und das Einfügen dieser Daten in eine Datenbank.

Auch ein Buchautor kann keine Rechte auf die Seitennummerierung seines Werkes beanspruchen. Übertragen gesprochen, könnte die Deutsche Bundespost und später die Deutsche Post AG von allen Ländern Lizenzgebühren verlangen, die das vierstellige Postleitzahlsystem verwenden. Die Deutsche Bahn müsste an British Rail Tantiemen für die Verwendung der Spurbreite und der Streckenkilometrierung bezahlen. Im übrigen ist auch die Telekom damit gescheitert, Urheberrechte auf ihre Telefonnummern zu beanspruchen. Auch die Deutsche Bahn AG kann keine Lizenzgebühren verlangen, wenn Dritte Fahrpläne veröffentlichen.

Im übrigen liegen die Philotax-Kataloge nicht im Niedrigpreissegment. Die Spezialkataloge kommen zum Teil auf einen Seitenpreis von 60 Cent pro Seite. In unserer Gesellschaft sollte der Wettbewerb aussschliesslich über die Leistung erfolgen, sprich das richtige Verhältnis zwischen Preis und Qualität.
 
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