Viele Atteste weißen Fehler auf und wer sich das Kleingedruckte auf den Attesten die man bei einer Schweizer Auktion zuhauf bekommt durchliest, der weiß das man keinerlei Ansprüche hat, sondern nur der Ersterwerber der Atteste.
Das heißt Atteste der Prüfstelle Basel sind keinen Pfifferling wert.