@ blaujacke
[#903]Hier noch zwei interessante Links:
http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/anzeige_statisch.php?edit=107&anzeige=A%20Rep.%20042-05-01http://www.ahnenforschung-klatt.de/berlin.htmVielleicht hilft uns die Ausführungsbestimmung im Amtsblatt des RPM Nr. 24/1922 vom 07.06.1922 (das Original oder eine Kopie davon besitze ich leider nicht!) weiter:
"Die Gebühr einer Rohrpostsendung richtet sich nicht mehr danach, ob die Sendung im Rohrpostbezirk verbleibt, sondern danach, ob sie den Geltungsbereich der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin überschreitet oder nicht. Die Rohrpostsendungen, bei deren Beförderung die Grenzen Groß-Berlins überschritten werden, unterliegen künftig höheren Gebühren als die, die innerhalb Groß-Berlins aufgelistet werden und zuzustellen sind."