Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
bekaerr Am: 13.10.2013 13:16:01 Gelesen: 168570# 42@  
Hallo zusammen,

allgemein wird immer wieder geschrieben und gesagt, dass sich die Nachgebühr im Zeitraum ab 1900 aus dem Doppelten des Fehlbetrages berechnete. Ausnahmen waren anfangs Briefe, dort hieß es Ergänzungsporto + 10 Pf Zuschlagsporto.

In den amtlichen Quellen heißt es dazu wortwörtlich:

"Das Doppelte des Fehlbetrags, nöthigen Falles unter Abrundung auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts."

Der erste Teil ist klar, was ich im Moment nicht verstehe, ist das letzte Wort "aufwärts"

Also, angenommen, es fehlen an einer Frankatur 2 Pf, lautet die Rechnung: 2 Pf x 2 = 4 (Abrundung entfällt, denn sonst wäre die Nachgebühr 0)

Fehlen 3 Pf an der Frankatur, lautet die Rechnung: 3 Pf X 2 = 6 Pf. Diese 6 Pf werden auf 5 Pf abgerundet.

Fehlen 7 Pf an der Frankatur, lautet die Rechnung: 7 Pf x 2 = 14 Pf, Abrundung auf 10 Pf.

Was soll nun das "aufwärts" bedeuteten? Steht das nicht im Widerspruch zur ABrundung?

Oder habe ich eine grundlegende Regel der Mathematik nicht verstanden?

Ratlose Grüße,
Bernd
 
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