Thema: Neue deutsche Postwertzeichen - ab wann frankaturgültig ?
Henry Am: 28.06.2008 13:26:00 Gelesen: 37198# 29@  
Ich habe mich mit konkreten Fragen nunmehr sowohl an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wie auch an die Deutsche Post AG gewandt. Von dem BMF habe ich bereits Antwort erhalten. Hier ist die komplette Antwort:

Bundesministerium der Finanzen
L LP PWZ - PM 2050/0
Dokumenten Nummer: 2008/0351302


"Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für ihre E-Mail vom 24. Juni 2008, mit der Sie um Informationen zu vor dem Ausgabetag veräußerten Postwertzeichen bitten.

Dem Bundesministerium der Finanzen ist die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck 'Deutschland' auszugeben, und für ungültig zu erklären, vorbehalten. Die vom Bundesministerium der Finanzen ausgegebenen Postwertzeichen stellt die Deutsche Post AG her und verwendet diese.

Ihre Frage habe ich daher an die Deutsche Post AG geleitet. Die Deutsche Post AG hat wie folgt geantwortet:

"Die Gültigkeit ist bei den Sonderpostwertzeichen-Neuausgaben fest mit dem Ausgabetag verbunden. Die internen Regelungen der Deutschen Post geben vor, dass Neuausgaben erst ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgegeben (= verkauft) werden sollen.

Bei den zurzeit ca. 9000 Filialen, die Sonderpostwertzeichen verkaufen, und den 11 Ausgabetagen zu den etwa 52 Neuausgaben eines Jahres gibt es immer wieder einzelne Fälle, bei denen der Verkauf vor dem Ausgabetag erfolgt.

Die internen Aufsichtsinstanzen bei der Deutschen Post achten auf die Einhaltung dieser Vorgaben und gehen bei Beschwerden den entsprechenden Fällen nach.

Faktisch hat ein vorzeitiger Verkauf von Neuausgaben weder Auswirkungen auf die mit dem Ausgabetag verbundene Herausgeberentscheidung des BMF, noch auf die Philatelie. Derartige Fälle führen weder zu der Qualität einer eigenen Ausgabe und einer entsprechenden Dokumentation im Michel-Katalog (es bleibt bei einer einheitlichen Auflage) oder zu Verlegungen von Ausgabetagen, noch zu einem besonderen philatelistischen Wert von Briefmarken, die einen Tagesstempel mit Datum vor dem Ausgabetag tragen. Fatal wären nur Fälle, bei denen eine Briefmarke vorzeitig verkauft worden wäre, das BMF danach aber die Herausgabe-Entscheidung bzw. -Absicht kurzfristig zurückziehen würde.

Briefmarken, die noch nicht erschienen sind, aber selbstverständlich bereits alle Merkmale einer gültigen Briefmarke aufweisen (es handelt sich hier ja nicht um Fälschungen), können in den automatisierten Systemen der Deutschen Post nicht als "noch nicht gültige Briefmarken" erkannt werden. Durch diese faktische Anerkennung als Frankatur entsteht der Deutschen Post im Falle einer portogerechten Freimachung kein Schaden bzw. zusätzlicher Aufwand."

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carsten Ernst "

Ende des Zitats.

Ich denke, dass damit belegt ist, dass sich mein Wissen noch auf dem aktuellen Stand befindet. Die Akzeptanz der DPAG führt noch nicht zur juristischen Gültigkeit der Postwertzeichen. Vorverwendungen sind damit philatelistisch noch als portogerecht, keinesfalls aber als zeitgerecht zu bewerten und damit philatelistisch minderwertig. Soweit mein Standpunkt, bei dem ich auch bleiben werde.

Das Schreiben an die DPAG, in dem ich auch konkrete Fragen zur Nachentgelterhebung und Ersttagsstempelung gestellt habe, wurde noch nicht beantwortet. Auch diese Antwort werde ich nach Erhalt hier einstellen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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