@ stephan.juergens
[#21]In den Bestimmungen für BÜCHERSENDUNG heißt es: "
... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."
Hier dürfte der springende Punkt sein. Für EBAY als Absender ist es ein geschäftlicher Zweck. Folglich würde der Tarif für Briefe anzurechnen sein. Dafür würde das nacherhobene Entgelt sprechen, das aus dem fehlenden Entgelt des Briefportos + 51 Cent Einziehungentgelt besteht.
Mit philatelistischem Gruß
Henry