Thema: Bund Büchersendung
stephan.juergens Am: 14.12.2013 16:33:11 Gelesen: 24371# 9@  
@ gründi [#28],@ Henry [#27]

"... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Bezieht sich m.W. auf den Inhalt der Sendung, nicht auf den Handel mit dem Objekt. D.h. Auktions- und Warenhauskataloge fallen nicht unter Büchersendung.

"... Bereicherungsabsicht des austragenden Postboten ..."

Sehr unwahrscheinlich. Zum einen kenne ich den Postboten. Zum anderen hätte er dann nicht benachrichtigt. Weil so ist das Geld ja am Schalter bezahlt und im Computer gebucht. Selbst wenn die Dame am Schalter mitspielt - nein, da müsste das gesamte Personal der Filiale zusammenarbeiten.
 
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