@ gründi
[#28]@ stephan.juergens
[#9]Dass mein Erklärungsversuch auf wackligen Beinen steht, war mir schon bewusst, weil auch ich schon reichlich BÜCHERSENDUNGEN von Handelsware erhalten habe. Aber - wenn man Bestimmungen plötzlich genauer liest, fallen auf einmal Formulierungen auf, die man vorher wohl noch nicht ausreichend durchdacht hat. Die Formulierung "... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient." verbietet nach den eingetroffenen Antworten wohl die Anbahnung von Geschäften, nicht aber die Abwicklung.
Vielleicht muss man zu dieser Formulierung wirklich mal eine Erklärung der Postzentrale einfordern, damit das zweifelsfrei verstanden werden kann.
Mit philatelistischem gruß
Henry