@ stephan.juergens
[#21]Hallo,
kann es sein, dass die Publikation nicht gebunden sondern nur geheftet war? Dies wäre z.B. nicht zulässig. Bei antiquarischen Rundbriefe ist dies früher oft gemacht worden. Zudem darf auch kein Anschreiben dabei sein wie z.B. vielen Dank für die Überweisung, nur eine Rechnung.
@ gründi
[#28]Für Dich scheint jeder Postbote ein Dieb und Betrüger zu sein. Du solltest solche Unterstellungen ohne Beweis und Kenntnis unterlassen. Und woher weiß Du das er raucht, kennst Du ihn persönlich?
Schöne Adventstage
Heinz