Thema: Anzeigen von Missständen
uli Am: 22.12.2013 12:57:38 Gelesen: 1989# 2@  
@ Henry [#1]

Die Formulierung immer als eigene Meinung treffen! Diese sind, so weit ich im Recht bewandert bin, nicht sanktionierbar

Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Auch in einer Meinungsäusserung kann man nicht sagen was man will. Ganz grob: Wenn dich jemand fragt, was du von ihm hältst, kannst du unverblümt deine Meinung äussern ("Ich finde, du bist ein xxx!"). Eine entsprechende Äusserung ohne Aufforderung und/oder Beleg (Gerichtsurteil) ist auch als persönliche Meinungsäusserung ehrabschneidend und deshalb sanktionierbar.

Gruß
Uli
 
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