Thema: Besteht Anspruch auf Stempelung von Postsendungen?
duphil Am: 10.07.2008 20:36:22 Gelesen: 9271# 3@  
@ Kamue [#1]

Hallo Kamue!

Ob ein Rechtsanspruch auf Entwertung durch Abstempelung besteht, weiß ich nicht.
Aber nach einem Tipp von einem Sammlerfreund und mittlerweile eigener Erfahrung empfehle ich folgendes:

Gehe mit dem "geschändeten" Umschlag zur nächsten Postfiliale und beschwere Dich. Erkläre, dass Du Briefmarkensammler bist und die Briefmarken so mit der Kugelschreiberentwertung für dich wertlos sind.

Ich habe damit bisher 3 mal (von 4 mal) Portoersatz in Form postfrischer Marken bekommen. Ob aus Kulanzgründen oder wegen einem Rechtsanspruch (siehe oben) meinerseits kann ich nicht sagen. Aber immerhin, es geht etwas.

Wenn da (in der Postfiliale) nichts geht, beschwere Dich direkt über die Internetseite der Deutschen Post AG. Dort hast Du die Möglichkeit, per E-mail zu "meckern" oder es wird dir auch eine Telefonnummer gezeigt, bei der Du dein Problem schildern kannst. So hat oben genannter Sammlerfreund einmal Portoersatz in Form gestempelter Zuschlagmarken bekommen. Aber, wie gesagt, ich weiß nicht, ob aus Kulanzgründen oder wegen einem Rechtsanspruch.

Abgesehen davon haben Postboten meines Wissens nach einen "Nachträglich entwertet" Stempel. Frage Deinen Postboten doch bei Gelegenheit einmal danach. :)

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
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