Thema: Besteht Anspruch auf Stempelung von Postsendungen?
Holger Am: 11.07.2008 10:06:19 Gelesen: 9241# 6@  
@ Kamue [#1]

Hallo,

dann will ich mal in meinem Gedächtnis kramen. Mein Wissen stammt aus dem Ende der 80er Jahre und kann heute komplett überholt sein, da ich Anfang der 90er den Beruf gewechselt und was ich bis heute in keinster Weise bereut habe.

Als ich "mal jung" war, habe ich bei "Postens" neben Schalterkräften auch DFKR (im damaligen Dienstjargon für "Dienstleistungsfachkraft") ausgebildet. Das waren nichts anderes als junge Menschen in der Ausbildung zum Brief- oder Paketzusteller, bzw. für interne Post-Bearbeitung und Transportbereiche.

Seinerzeit kam die Post noch mit dem Zug (!) in unserem Hauptpostort an und wurden von Verteilkräften zunächst nach den Bezirken per Hand an großen Holzspinden vorsortiert. Danach nahm der Zusteller die für ihn bestimmten Sendungen und sortierte diese nach seinen Weg durch den Zustellbezirk.

Schon bei der Vorsortierung wurden Sendungen heraus gesucht, wo scheinbar das Porto nicht richtig war bzw. die nicht entwertet waren. Letztere wurden zum nachträglichen Abstempeln gebracht. Für die Sendungen mit fehlenden Marken oder unterfrankierten Porto gab es seinerzeit sogar eine Prämie (im Pfennigbereich) für jede Sendung, die gefunden und dadurch mit Nachporto belegt wurden. Verteilkräfte, die "nie" solche Sendungen "herausfischten" wurden mit Argwohn betrachtet.

Doch zurück zu den Stempeln. Sollte doch tatsächlich eine Sendung erst auf dem Zustellgang als nicht entwertet entdeckt werden war es Pflicht des Zustellers die Marken mit dem Kugelschreiber zu durchkreuzen. Dienstanweisung dazu war die sogenannte "DAPIII", die die Auslieferung von Sendungen regelte.

Den berühmten Stempel "nachträglich entwertet" habe ich zwar auf dem Amt aber nie bei einem Zusteller gesehen.

Ein "Recht" auf einen ordentlichen Stempel hat niemand. Daher möchte ich afrikiwi [5] zustimmen. Wenn die Post daher im einen oder anderen Fall Erstattungen vornahm / vornimmt dann sicherlich nur im Rahmen von Kulanz, aber ohne Rechtsanspruch.

Gruß
Holger
 
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